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Die Kommission ist die nationale Regulierungsbehörde im Strom- und Gasmarkt und erfüllt die Aufgaben gemäss der liechtensteinischen Elektrizitäts- und Gasmarktgesetzgebung
Elektrizitätsmarkt
Das Liechtensteinische Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (Elektrizitätsmarktgesetz; EMG) trat 2002 in Kraft. Damit haben alle Stromkunden die freie Wahl ihres Stromlieferanten erhalten.
Das EMG und die dazugehörige Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) wurden 2009 an die EU- Richtlinie 2003/54/EG (Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt) und die EU- Richtlinie 2005/89/EG (Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen) angepasst. Mit Wirkung ab dem 3. Oktober 2019 sind die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket) in EMG und EMV ergänzt worden.
Erdgasmarkt
Das Liechtensteinische Gesetz über den Erdgasmarkt (Gasmarktgesetz; GMG) trat 2003 in Kraft. Damit haben alle Erdgaskunden die freie Wahl ihres Gaslieferanten erhalten.
Das GMG und die dazugehörige Gasmarktverordnung (GMV) wurden 2009 an die EU- Richtlinie 2003/55/EG (Gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt angepasst. Mit Wirkung ab dem 3. Oktober 2019 sind die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket) in GMG und GMV ergänzt worden.