Organisation
Die Kommission für Energiemarktaufsicht (kurz: Energiemarktkommission, EMK) ist eine von der Regierung errichtete Regulierungsbehörde, die den Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt überwacht. Sie kann alle Massnahmen treffen, die zur Marktaufsicht nach Massgabe des Staatsvertragsrechts, insbesondere des EWR-Rechts, erforderlich sind. Zudem berät sie die Regierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Elektrizitäts-, Erdgas- und Energiepolitik.
Ihre Aufgaben sind im Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (EMG), LGBl. 2002 Nr. 144, und im Gesetz über den Erdgasmarkt (GMG), LGBl. 2003 Nr. 218, aufgeführt. Die EMK genehmigt insbesondere die Netzbenutzungspreise (Durchleitungspreise) und die Bedingungen für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen, entscheidet über die Verweigerung des Zugangs zu liechtensteinischen Strom- und Gas-Netzen und übernimmt die Schlichtung von Streitfällen. Sie erlässt bei Bedarf Richtlinien für eine transparente, nicht diskriminierende und kostenorientierte Berechnung der Preise.
Joos Theo, Domat/Ems